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Öffentlichen Prozess dringend vermeiden

Autor: det

Wegen eines Kunstfehlers nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich belangt zu werden, ist für einen Arzt nicht sehr wahrscheinlich. Andererseits kann man als Niedergelassener viel schneller mit dem Gesetz in Konflikt kommen, als die meisten Praxisinhaber glauben. Das machte Rechtsanwalt Roland Wehn auf dem Internistenkongress deutlich.

 

Der Fachreferent „Berufshaftpflicht“ bei der Deutschen Ärzteversicherung und den DBV-Winterthur-Versicherungen: Auf Basis unserer Schadenstatistiken kam es bei einer Gesamtzahl von ca. 6400 gemeldeten Arzthaftpflicht-Schäden im Jahr 2007 bei 256 Fällen (ca. 4 %) zu einer strafrechtlichen Ermittlung. Verurteilt wurden 43 Ärzte, wobei Geldstrafen und in drei Fällen Freiheitsstrafen verhängt wurden.

Ab wann vorbestraft?

Die meisten Verfahren gegen Ärzte werden eingestellt oder mit einem Strafbefehl erledigt. Nimmt der Arzt Letzteren an, so kommt es nicht zu einer den Ruf meist schwer schädigenden öffentlichen Gerichtsverhandlung. Wehn: Sie können davon ausgehen, dass zumindest in kleineren und…

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