Ohne ausführliche Dokumentation kein Honorar?
Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:
Hinsichtlich der Abrechnung der Ziffern 17/18 EBM sind mehrere Überlegungen maßgebend: Die Gebührenordnungsziffern 17 und 18 sind nebeneinander abrechenbar, wenn das Gespräch mindestens 30 Minuten dauerte. Die Ziffer 17 ist nicht dokumentationspflichtig, die Dokumentation im Einzelfall ist aber sinnvoll (Gebühren-Handbuch - Kommentar für Ärzte, EBM, GOÄ, Juli 1997, Ziffer 17, Seite 118). Dementsprechend reicht für die gemeinsame Abrechnung der Ziffern 17 und 18 allein der Hinweis auf eine der Indikationen, dies können auch der Vermerk "Herzoperation" sein sowie die Dokumentation der Zeitdauer (30 Min.). Völlig…
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