Ohne Rentenverlust als Mentaltrainer weiterarbeiten?
<break-end />Dr. S. A., Allgemeinarzt i.R.:
Ich beabsichtige, trotz Frühberentung als „Mentaltrainer“ ein Fitness-Studio zu betreiben. Ist diese Tätigkeit rentenunschädlich in vollem Umfang möglich? Ist dabei die Anstellung meiner Frau als Präventivberaterin möglich oder muss sie eine eigene selbstständige Tätigkeit anmelden? Wo liegt steuerrechtlich die Grenze zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe?
Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Fachanwalt <forced-line-break />für Medizinrecht, Wiesbaden:
Grundsätzlich ist es möglich, sich im Bereich von Mentaltraining mit eigener, selbstständiger, nichtheilkundlicher Praxis zu betätigen. Allerdings ist der Beruf „Mentaltrainer“ keine geschützte…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.