Ohne Zusatz keine Rechnung
Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:
Grundsätzlich ist ein Arzt auch im Rahmen einer Privatbehandlung an die Grenzen seines medizinischen Fachgebietes gebunden. Er darf also, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen, seinem Patienten keine Leistungen in Rechnung stellen, die außerhalb der Grenzen seines Fachgebiets liegen. Und die Krankenversicherungen schwenken vermehrt auf diesen restriktiven Kurs ein, wie Sie im konkreten Fall ja selbst erfahren haben.
Die offizielle Argumentation lautet so: Die Beschränkung der fachärztlichen Tätigkeit durch die Heilberufs- bzw. Kammergesetze der Länder und der Weiterbildungsordnungen dient dem Schutz der Bevölkerung…
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