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Op.-Nachsorge: Privat oder auf Kasse abrechnen?

Autor: RA Broglie, Foto: thinkstock

Arbeitsunfähigkeit nach Schönheitsoperation selbst verschuldet - wer bezahlt für den Arbeitsausfall und die Op.-Nachsorge?

Ein Facharzt für Innere Medizin fragt:

Eine Patientin von uns beabsichtigt eine Liposuktion von Bauchfett mit Bauchdeckenplastik. Sie fragt nun nach, ob ich sie im Anschluss an die Op., die sie im Ausland durchführen lassen möchte, von mir krankgeschrieben werden könnte.

Außerdem stellt sich die Frage, ob die Op.-Nachsorge, die sie in Deutschland plant, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden darf.

Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht:

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit untersteht prinzipiell der ärztlichen Beurteilungskompetenz. Daher kann auch eine Patientin, die sich einer Liposuktion unterzogen hat, vom Arzt…

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