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Patienten auf Zuschüsse von Krankenkassen hinweisen

Autor: Anke Thomas

Patienten zu mehr Bewegung zu motivieren, ist oft nicht leicht. Ein Zuschuss der Krankenkasse für z.B. einen Yogakurs kann hilfreich sein.

In § 20 Abs. 1 SGB V ist festgeschrieben, dass Krankenkassen die Primärprävention in verschiedenen Feldern fördern sollen – mögliche Bereiche sind Bewegung, Ernährung, Stressmanagement, Suchtmittelkonsum. Dafür bieten die Krankenkassen entsprechende Präventionskurse – meist von Drittanbietern – an, die bezuschusst werden.

Dabei müssen Anbieter der jeweiligen Kurse bestimmte Kriterien erfüllen, die im „Leitfaden Prävention“ von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen festgelegt sind.

Jährlicher Wechsel von Yoga und Rückenschule

In der Regel können sich Versicherte auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse ein für sie passendes Angebot heraussuchen. Die Teilnahme…

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