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Patienten müssen blechen

Autor: khb

Eine Gesetzesänderung macht das Verweigern der Praxisgebühr teuer.

Bald geht der Praxisgebühr-Einzug zu Lasten von Zahlungsverweigerern: Die K(Z)Ven bekommen die rechtliche Handhabe, die Praxisgebühr von 10 Euro pro Erstkontakt im Quartal nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren vor einem Amtsgericht geltend zu machen. Der gerichtliche Mahnbescheid kann anschließend vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.

Das Prozedere wird demnach künftig so aussehen:
Nach einer ersten Mahnung durch den Arzt und einer Mahnung durch die zuständige K(Z)V erwirkt diese einen Mahnbescheid beim Amtsgericht. Zu den Verwaltungskosten der K(Z)V in Höhe von zirka 20 Euro kommen dann etwa 53 Euro an Gerichtsgebühren auf den Zahlungsverweigerer zu. Bezahlt er…

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