Pauschale abrechnen?
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Seit 01.10.2000 wird in Bayern eine Bereitschaftsdienstpauschale für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bezahlt (vgl. § 5 Abs. 6 und Anlage 1 der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns - BDO-KVB). Danach hat Anspruch auf die Bereitschaftsdienstpauschale nur der Vertragsarzt, der im Dienstplan eingeteilt ist und den Dienst in eigener Person durchgeführt hat. Darüber hinaus kann die Bereitschaftsdienstpauschale von dem Vertragsarzt geltend gemacht werden, der ursprünglich nicht im Dienstplan eingetragen war und den Dienst von dem eingeteilten Vertragsarzt der gleichen…
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