Pauschale zulässig
Die beklagte Gemeinde erhebt von den Einwohnern, die im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehaben, eine Zweitwohnungssteuer. Steuermaßstab ist der Mietwert, der in erster Linie auf der Grundlage der vom Finanzamt nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 festgesetzten und dann nach der jährlichen Steigerung der Mieten hochgerechneten Jahresrohmiete berechnet wird. Der Kläger macht mit seiner vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen erfolgreichen Klage geltend, die Steuerbescheide müsste für ihn als Mieter der Wohnung auf der Grundlage der tatsächlichen Miete berechnet werden, was zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen würde.
Das…
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