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Piercing aufs Praxisschild?

Ist das Führen mehrerer erworbener Facharzttitel künftig erlaubt? Und darf mit Schwerpunkten wie Laserbehandlung, Piercing oder

 

Reisemedizin geworben werden? Auf unser Angebot in MT-Nr. 24, eine kostenlose Stellungnahme von Rechtsanwalt Markus P. Henkel einzuholen, erreichte uns eine Flut von Anfragen. Hier eine kleine Auswahl nebst Expertenantwort.

Zunächst ein grundsätzlicher Hinweis: Wie so oft bei grundlegenden Rechtsänderungen ist es derzeit nicht möglich, die konkreten Auswirkungen mit letzter Sicherheit zu beantworten. Viele Detailfragen müssen erst durch die Rechtsprechung entschieden werden.

Dürfen künftig mehrere erworbene Facharzttitel

geführt werden?

Zweifellos sind alle Facharztbezeichnungen "Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung". Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Verbot, insbesondere neben der Bezeichnung "Allgemeinmedizin" und "Praktischer Arzt" weitere Gebietsbezeichnungen zu führen, unmittelbar in den einzelnen Heilberufekammergesetzen geregelt ist. Deshalb werden die Regelungen der Berufsordnung nicht…

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