PJler: Das bisschen Ausbilden ...

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Anouschka Wasner

Trennung der „nebenberuflichen“ von der „hauptberuflichen“ Tätigkeit als Arzt fehle. Trennung der „nebenberuflichen“ von der „hauptberuflichen“ Tätigkeit als Arzt fehle. © Fotolia/nd3000

Für Vergütungen, die eine Universität niedergelassenen Ärzten für die Ausbildung von PJlern zahlt, kann keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 26 EStG (auch: Übungsleiterpauschale) beansprucht werden.

Dem Kieler Finanzgericht zufolge handelt es sich zwar um eine „Ausbildungstätigkeit“ i.S. des Paragrafen. Es liege aber keine begünstigte Nebentätigkeit vor, weil es an der inhaltlichen, zeitlichen und organisatorischen Trennung der „nebenberuflichen“ von der „hauptberuflichen“ Tätigkeit als Arzt fehle. Der Nebenjob werde quasi „en passant“ zum Hauptberuf durchgeführt.

Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 7.3.18, Az.: 2 K 174/17

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.