Platzhirsch zockt Kollegin ab
Frohen Mutes gründete die junge Internistin mit einem etablierten Kollegen eine Praxisgemeinschaft. Da führt jeder seine eigene Praxis, die "Paarung" ist viel lockerer als bei einer Gemeinschaftspraxis. Doch der Gesellschaftervertrag sagte ganz anderes: Einer der Kernpunkte war die Abtretung sämtlicher Forderungen der Kollegin gegenüber der KV an den Seniorpartner. Sie sollte einen Anteil der Arzthonorare (exkl. Sachkosten) als Gewinnanteil zunächst als monatlich konstanten Abschlag erhalten. Gemäß Vertrag war sie gegenüber der KV für sich allein vertretungsberechtigt, erhielt auch entsprechende Abrechnungen, das Geld wurde jedoch direkt auf das Konto des Partners überwiesen. Ohne…
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