Praktiker wird Facharzt – Antrag genügt
Sowohl deutsche Ärzte wie auch EU-Ausländer haben das Recht, die von ihnen abgeschlossene Weiterbildung, bisher als „spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin“ bezeichnet, mit dem „Facharzt für Allgemeinmedizin“ gleichsetzen zu lassen, teilt die Ärztekammer Nordrhein auf Anfrage von MT mit. Die Voraussetzung hierfür schaffe in NRW § 44a Heilberufsgesetz.
Die Kammer rechnet damit, dass nun etwa 150 bis 250 Praktische Ärzte die Möglichkeit nutzen werden, den Facharzttitel zu beantragen. Einer Prüfung bedarf es dabei nicht, führt das Düsseldorfer Gericht in seinem Urteil vom 23.August (Az.: 26 K 6499/04) aus, da nach § 44a Abs. 4 HeilBerG „Voraussetzung für die Erteilung der Anerkennung…
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