Praxis-PKW kann üble Steuerfalle sein!
Wird ein Auto vom Arzt zu mehr als 50 % beruflich genutzt, dann zählt es als Betriebsvermögen. Zwar können dann alle Aufwendungen (Benzin, Reparaturen, die Kaufpreisabschreibung ...) steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings muss die private Kfz-Nutzung versteuert werden. Und wenn der Wagen veräußert wird, erhält der Fiskus Steuern für den vollen Verkaufspreis, obwohl der Praxisinhaber die Anschaffungskosten des Autos wegen der Privatnutzung nur teilweise abgeschrieben hat. Ob das dann ein gutes Geschäft war, lohnt sich nachzuprüfen.
Zwei Auswege möglich
Um dem „Fluch des Betriebsvermögens“ zu entgehen, darf die 50 %-Grenze nicht überschritten werden. Dabei kann möglicherweise ein…
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