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Praxisassistentin kann jetzt loslegen!

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Mit dem Curriculum „Nichtärztliche Praxisassistentin“ stellt die Bundesärztekammer (BÄK) die Weichen: Die Umsetzung der Delegationsvereinbarung „zur Durchführung ärztlicher Leistungen in der Häuslichkeit von Patienten“ macht Hausbesuche der MFA abrechenbar.

VERAH, EVA, Moni – die Liste der weiblichen Namen für MFA-Fortbildungen ist lang. Doch keine hat bis jetzt den Vorgaben der Delegationsvereinbarung zwischen KBV und Kassen für MFA-Hausbesuche wirklich entsprochen. Das soll sich ändern: Die Ausbildung zur „nicht-ärztlichen Praxisassistentin“ umfasst wie vorgegeben je nach Berufserfahrung der MFA 190 bis 270 Stunden und schafft auch ansonsten eindeutige Voraussetzungen für die EBM-Ziffern 40870 und 40872.

Was heißt das aber für die MFA, die bereits eine der Fortbildungen absolviert haben? Nach Angaben der BÄK sind bereits vorliegende Curricula der BÄK und vergleichbare Qualifizierungen für die Praxisassistentin anrechenbar.

Sabine Ridder,…

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