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Praxisname - was ist erlaubt?

Autor: RA Maximilian Broglie, Foto: BilderBox.com

Statt dem eigenen Namen die Facharztbezeichnung plus „Zentrum“ plus Ort auf Praxisschild und Visitenkarten - wie fulminant darf die Praxis heißen?

Ein praktischer Arzt fragt:

Mir fällt in Zeitungsanzeigen auf, dass Praxen den Ortsnamen mit der Facharztbezeichnung verbinden. So wird aus der Gemeinschaftspraxis Müller und Meier das Hausarztzentrum A-Stadt; ebenso gibt es jetzt das MVZ B-Stadt. Auch die Internet- und E-Mail-Adressen werden mit der Ortsbezeichnung versehen. Ist das neuerdings erlaubt?

Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:

Die Kombination von Ortsangabe und Tätigkeit eines Betriebs deutet in der Regel auf eine Alleinstellung hin, sofern keine weiteren Zusätze in eine andere Richtung weisen. Als irreführend kann eine derartige Namensgebung untersagt werden, wenn…

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