Anzeige

Praxisurlaub beeinflusst Ihr RLV!

Autor: det

Die Haupturlaubszeit rückt näher. Beachten Sie bitte: Unterschiedliche Urlaubszeiten im Vergleich zum Vorjahr und Praxisvertretungen können die Höhe Ihres RLV beeinflussen.

Bekanntlich gilt bei den RLV die persönliche RLV-relevante Fallzahl des Vorjahresquartal. Diese kann sich jedes Vierteljahr ändern. Waren Sie etwa in III/09 länger in Urlaub und hatten entsprechend weniger Fälle, sinkt Ihr RLV für III/10. Machen Sie dann keinen Urlaub und haben Sie wieder mehr Fälle, gibt es dafür keinen RLV-Abrechnungsspielraum. Allerdings steigt später das RLV III/11.

Tückisch wird die Sache bei Vertretungen zwischen Praxen. Haben Sie in III/09 einen Kollegen während seines Sommerurlaubs vertreten und z.B. 200 oder 300 Fälle mehr abgerechnet, so haben Sie in III/10 ein entsprechend höheres Regelleistungsvolumen. Doch wenn der Kollege dann gar keinen Urlaub macht, können…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.