Privat abrechnen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Der Kassenarzt muss über Chipkarte abrechnen. Sofern es sich um einen Unfall handelt, für den ein Ersatzpflichtiger vorhanden ist, wird sich die Kasse die von ihr gezahlten Kosten vom Schädiger oder dessen Versicherung zurückholen. Hierzu ist sie nach § 118 Abs. 1 SGB X berechtigt. In diesen Fällen muss der Schädiger an die Kasse die EBM-Vergütung zahlen.
Eine höhere und zudem budgetfreie GOÄ-Vergütung kann der Arzt nur erhalten, wenn der Patient von ihm verlangt, privat behandelt zu werden und dem Arzt dies schriftlich bestätigt. In diesem Fall verstößt zwar der Arzt nicht gegen kassenärztliche Vorschriften (§…
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