Privates geschäftlich abrechnen
In Ausnahmefällen können Spekulationsverluste über den Betrieb laufen: Wann immer Börsen- und andere Spekulationsgeschäfte Teil einer "unternehmerischen Entscheidung" waren, mindern etwaige Verluste aus solchen Geschäften den Praxisgewinn. Wertpapiere können z.B. zur Finanzierung von Betriebsgegenständen dienen. Ein Praxisinhaber könnte sie auch einem Familienmitglied als Sicherheit für ein Betriebsdarlehen verpfänden. Wenn Anlagen also einmal nicht so gut gelaufen sind (was in letzter Zeit ja wohl häufiger der Fall war), der Verlust letztlich aber betrieblich veranlasst war, dann sind solche Verluste aus Aktien- oder Devisengeschäften zumindest steuerlich absetzbar. Klarer Beleg für die…
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