Professorentitel als Betriebsausgabe
In einigen Fällen können die Kosten eines Professorentitels als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
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Wenn das Führen eines Professorentitels „eine sehr hohe erwerbswirtschaftliche Bedeutung“ hat, sodass die private Veranlassung dahinter zurücktritt, können Gelder, die für das Erlangen des Titels gezahlt werden, als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das gestand das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht einem Arzt zu.
Der Kläger war Partner einer hochspezialisierten Arztpraxis. 2013 hatte er mit einer GmbH einen „Wissenschaftsvertrag“ geschlossen: Diese GmbH vermittelte ihm u.a. eine Nebentätigkeit an einer Universität im Ausland, die auf die Verleihung eines Professoren-Titels ausgerichtet war. Die Zahlung an die GmbH machte der Arzt als Betriebsausgaben geltend.
Das…
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