Prokto-Komplex jetzt auch ohne Rektoskop abrechenbar
Bisher steht beim prokto-/rektoskopischen Untersuchungskomplex nach EBM-Nr. 03331 die Rektoskopie bei den fakultativen Leistungen. Hausärzte, die kein Rektoskop vorhalten, können diese Ziffer derzeit nicht abrechnen. Die einschlägige Vorschrift steht unter 4.4 der Allgemeinen Bestimmungen, trägt die Überschrift „Voraussetzung zur Berechnung von Komplexen“ und lautet: „Die Berechnung von Komplexen ist nur möglich, wenn die apparativen, räumlichen und persönlichen Voraussetzungen ... zur Erbringung mindestens eines obligaten sowie aller fakultativen Leistungsinhalte ... gegeben sind.“
Genau dieses Problem stellt sich beim prokto-/rektoskopischen Untersuchungskomplex des Hausarzt-Kapitels…
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