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Quali-gebundene Zusatzvolumen: 2010 bringt neue Budgets!

Autor: Detmar Ahlgrimm

Die KBV will die Honorarstruktur vom Kopf auf die Füße stellen und dafür sorgen, dass primär die RLV-Leistungen fest zum Orientierungspunktwert bezahlt werden. Derzeit ist es genau umgekehrt: Erst werden alle anderen Leistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt, was übrig ist, bleibt für die Basisleistungen.

Den Kassenärzten sollte die Honorarreform und mit ihr das Prinzip der Regelleistungsvolumen (RLV) im Vorfeld mit dem Argument schmackhaft gemacht werden, dass die RLV-gesteuerten Leistungen zwar in der Menge begrenzt werden, innerhalb der zulässigen Grenze aber die Honorierung zu Festpreisen garantiert ist. „Planungssicherheit“ lautete das Zauberwort. Vielfach fauler Zauber, wie der Alltag zeigte. Zwar sind die RLV während eines Quartals in der Tat fix. Fallzahl des Vorjahresquartals mal RLV-Fallwert bilden den Rahmen. Doch in vielen KV-Bereichen hat sich von Quartal zu Quartal eine Abwärtsspirale bei den RLV-Fallwerten entwickelt. Das liegt an der gleichzeitigen Mengensteigerung der…

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