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Rasch zur Psychotherapie – „ein Segen“

Autor: Michael Reischmann, Foto: thinkstock

Psychotherapeutische Akutsprechstunde, Förderung der Gruppentherapie, vereinfachtes Antrags- und Gutachterverfahren – für diese Regelungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gibt es ein Vorbild: das selektivvertragliche Psychotherapiemodul in Baden-Würt­temberg. Auch die DAK steigt nun ein – allerdings ohne Anbindung an einen Hausarztvertrag.

„Es ist ein reiner Segen, eine der besten Errungenschaften der Hausarztzentrierten Versorgung.“ Dieses Lob zollt Dr. Wolfgang Bosch, Allge­meinarzt in Esslingen, dem Psychotherapie-Modul, wie es seit drei Jahren für Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK praktiziert wird, die sich in die HzV eingeschrieben haben.

Hat der Hausarzt bei einem Patienten eine psychisch bedingte Krisensituation erkannt, reicht eine E-Mail oder ein Anruf bei einem der teilnehmenden Psychotherapeuten, um im dringenden Fall innerhalb von drei Tagen, ansonsten i.d.R. binnen 14 Tagen, einen ersten Termin zu bekommen. Niemand muss mehr an Anrufbeantwortern oder langen Wartezeiten scheitern.  

Mit…

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