Rechtstipps für alle Patienten
Das Gemeinschaftswerk von Ministerien, Krankenkassen, Bundesärztekammer, KBV und anderen Top-Spielern im Gesundheitswesen fasst allgemeinverständlich die Rechte von Patienten im Behandlungs- und Schadensfall zusammen. Es "soll nun schnellstens den Patienten in Arztpraxen und Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden", kündigte Ulla Schmidt an. "Auch die Bundesregierung wird für eine möglichst große Verbreitung Sorge tragen."
Das 13-seitige Papier schildert die Rechte auf Einwilligung, Selbstbestimmung, Information, Aufklärung, Persönlichkeits- und Datenschutz im Behandlungsgeschehen. Es geht darauf ein, was ein Patient tun kann, wenn ihn der Verdacht eines Behandlungsfehlers plagt. Es…
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