Regress-Schutz vom Apotheker?

Frage von Dr. Holger Finkernagel,
Bad Berleburg:

Wir sind eine Gruppe von rund 20 Allgemein- und Fachärzten. Wir haben die Idee, dass die örtlichen Apotheker für die Ärzte eine Regressschutzversicherung abschließen sollten. Das Gleiche sollte für die Physiotherapeuten gelten. Im Falle einer Überschreitung und Kürzung (Richtgröße) verzeichnet der Apotheker oder Physiotherapeut einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen, während der Arzt, der sich neuen Innovationen etc. öffnet, einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu verkraften hat. Durch den Abschluss einer Regressschutzversicherung würde das ein wenig gerechter. Ist dies zulässig? Was genau deckt die Regressschutzversicherung ab?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:

Seit der Einführung von Richtgrößenprüfungen werden Regressschutzversicherungen wieder verstärkt angeboten. Ziel dieser Regressschutzversicherungen ist, das Risiko einer Regresszahlung wegen einer Überschreitung der Jahresrichtgrößen abzufangen. Nach Schätzungen werden für das Jahr 2000 bundesweit ca. 35 000 Regresse in zum Teil fünf- bis sechsstelliger Höhe erwartet.

Während sich Ärzte bei der Überschreitung eines bestimmten Verordnungsvolumens einer Richtgrößenprüfung ausgesetzt sehen, profitieren Apotheken uneingeschränkt davon, je mehr verordnete Arzneimittel sie umsetzen können. Entsprechendes gilt bezüglich…

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