Regress über 20.000 Euro – Deal mit Beschwerdeausschuss gilt

Niederlassung und Kooperation Autor: Michael Reischmann

Schlechter Vergleich: Das Gerichtsprotokoll zählt als rechtsverbindliche Erklärung. Schlechter Vergleich: Das Gerichtsprotokoll zählt als rechtsverbindliche Erklärung. © iStock/Artemidovna

Beim Beschwerdeausschuss ließ sich ein Hausarzt auf einen Regress über 20.000 Euro ein. Was er anschließend bereute. War die Vereinbarung, die seine Unterschrift nicht enthielt, formal korrekt zustandegekommen?

Gegen einen Hausarzt aus Hessen setzte die Prüfungsstelle 2011 für die vier Quartale des Jahres 2007 Honorarkürzungen in Höhe von etwa 93.500 Euro „brutto“ fest. Beim Anhörungstermin vereinbarte der von seinem Rechtsanwalt begleitete Arzt mit dem Beschwerdeausschuss einen Regress über 20.000 Euro. Das wurde niedergeschrieben, laut vorgelesen und genehmigt.

Nach der Zusendung der Niederschrift klagte der Arzt, er sei mit falschen Angaben zur Höhe des drohenden Regresses zum Abschluss der Vereinbarung genötigt worden. Diese sei ungültig. Tatsächlich wäre ohne sie nur ein Regress von 10.000 Euro netto angefallen. Die KV bezifferte den Nettobetrag des ursprünglichen Regresses auf ca. 23.000…

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