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Risikozuschlag senken

Autor: rco

Bereits vereinbarte Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung sind nicht unabänderlich festgeschrieben.

Verliert eine Erkrankung, die den Prämienzuschlag begründete, ihre risikoerhöhende Bedeutung, so kann der Versicherte die Herabsetzung der Versicherungsprämie verlangen.


Einem Versicherungsnehmer gelang es zu belegen, dass sein Erkrankungsrisiko auf das durchschnittliche Niveau anderer Versicherter desselben Alters gesunken war. Seine Klage vor dem Landgericht Coburg war erfolgreich.(Az.: 32 S 131/00). Der Mann war über mehrere Jahre wegen degenerativer Veränderungen des Skelettsystems, psychosomatischer Störungen und Hauterkrankung vom Versorgungsamt als schwerbehindert eingestuft worden; bei seiner Privatversicherung führten die Erkrankungen zu Risikozuschlägen. Als die Gutachter der…

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