Rund 5% Zuwachs muss die KV Ihnen lassen
Fallzahlbegrenzungsregeln treffen die KVen seit eh und je, um eine sog. "übermäßige Ausdehnung" der Kassenpraxis zu verhindern. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet und nur wenige Scheinlöwen schaffen es überhaupt, mit diesen meist recht hohen Grenzwerten Probleme zu bekommen. Doch um diese Bestimmung ging es bei den aktuell in Kassel verhandelten Fällen nicht. Als nämlich 1997 die Praxisbudgets von KBV und Kassen beschlossen wurden, sollte das Schlupfloch Fallzahlanstieg von Anfang an verschlossen werden. Daher forderten die Körperschaften auf Bundesebene die KVen in einer Empfehlung auf, in den regionalen HVMs zu verhindern, dass das durch die Praxisbudgets angestrebte Ziel der…
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