Schadensersatz für Unkollegialität?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Der Ärger von Dr. Pfundmair und Dr. Ullmann ist verständlich. Zeit und Kosten wurden aufgewendet, um den Wünschen der Interessentin entgegenzukommen, sogar zwei Probegehaltsabrechnungen wurden durch den Steuerberater der Praxis erstellt. Sämtliche angefallenen Kosten sind nun ohne jeglichen Nutzen. Die Mitteilung der Kollegin, dass sie die Stelle nicht antreten werde, ist als Vertragsbruch zu bewerten. Zu einer sofortigen Kündigung noch vor Arbeitsantritt bestand kein Grund. Auch die gefundene, besser dotierte Stelle stellt keinen fristlosen Kündigungsgrund dar. Rechtlich ist das Verhalten als Verletzung der Arbeitsvertragspflicht,…
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