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Schadensersatz für Unkollegialität?

Frage von Gemeinschaftspraxis Dres.
Clauspeter Pfundmair und Andreas Ullmann,
praktische Ärzte,
Aichach:

Wir waren auf der Suche nach einem Weiterbildungsassistenten. Eine Ärztin zeigte großes Interesse. Es folgten etliche Telefonate zum "Aushandeln" spezieller Details, da die Ärztin individuelle Wünsche hatte (Gehalt, Vergünstigungen, Versicherungen, Fahrgeld etc.). Sie drängte intensiv auf einen sofortigen schriftlichen Vertrag. Dieser wurde beiderseits unterschrieben.

Der Antrag bei der KV wurde von uns gestellt, die Gebühr von 150,00 DM von uns bezahlt. Drei Wochen vor Arbeitsbeginn kam ein Schreiben, dass sie eine besser dotierte Stelle gefunden hätte . Da wir mit bisher keinem Assistenten derart intensive Vertragsverhandlungen hatten, waren wir verärgert und stellten ihr unseren Schaden von 150,00 DM Gebühr und eine Unkostenpauschale von 50,00 DM (Steuerberatungs- und Telefonkosten) in Rechnung. Sie will nicht zahlen. Haben wir einen Anspruch?

Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:

Der Ärger von Dr. Pfundmair und Dr. Ullmann ist verständlich. Zeit und Kosten wurden aufgewendet, um den Wünschen der Interessentin entgegenzukommen, sogar zwei Probegehaltsabrechnungen wurden durch den Steuerberater der Praxis erstellt. Sämtliche angefallenen Kosten sind nun ohne jeglichen Nutzen. Die Mitteilung der Kollegin, dass sie die Stelle nicht antreten werde, ist als Vertragsbruch zu bewerten. Zu einer sofortigen Kündigung noch vor Arbeitsantritt bestand kein Grund. Auch die gefundene, besser dotierte Stelle stellt keinen fristlosen Kündigungsgrund dar. Rechtlich ist das Verhalten als Verletzung der Arbeitsvertragspflicht,…

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