Schenkung erwägen
Nach den bisher bekannt gewordenen Pläne wären insbesondere die Erben von Immobilieneigentum sowie von Betriebsvermögen besonders stark betroffen, erklärte Kastner. Den Ländern käme dabei zu Hilfe, dass der Bundesfinanzhof (BFH) in der derzeitigen Besserstellung bei der Vererbung von Immobilien und Betriebsvermögen im Verhältnis zu Bargeld eine "gleichheitswidrige Besteuerung" sieht, die verfassungswidrig sei. Der BFH hat deswegen bereits im August 2002 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Nach der derzeitigen Rechtslage werden bebaute Grundstücke (Häuser, Eigentumswohnungen u.ä.) auf Grund der "typisierenden" Wertermittlungsmethode nach dem 12,5fachen Jahresnettomietwert mit…
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