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Schmerzensgeld berappen?

Autor: gri

Ein Patient, dem z.B. bei der Blutentnahme oder beim Fädenziehen schwindelig geworden ist und der auf eine Liege in der Praxis gelegt wurde, muss dort nicht dauerhaft von den Helferinnen überwacht werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Falle einer Patientin, die (angeblich) von der Liege gestürzt war und vom Arzt Schmerzensgeld in Höhe von 13 000 € verlangte.

Der Fall: Eine 47-jährige Frau ließ sich nach einer Knieoperation die Fäden ziehen. Als sich die Arzthelferinnen ans Werk machten, wurde es der Patientin irgendwie schwummerig. Der sofort gemessene Blutdruckwert war aber normal. Die Helferinnen verließen das Behandlungszimmer mit der Bemerkung, der Arzt werde noch einmal nachsehen. Da passierte es: Die Patientin fiel von der Liege - angeblich hatte sie sich wegen Atemnot und Schwindel mit dem Oberkörper aufgerichtet und dann das Gleichgewicht verloren. Bei dem Sturz zog sie sich eine Sprunggelenksfraktur zu. Dafür sollte der Arzt 13 000 € Schmerzensgeld zahlen.

Das OLG wies die Klage der Patientin ab. Als die Helferinnen das…

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