Schritt für Schritt zu Ihrem RLV
RLV-Vergütungsvolumen
Zunächst braucht man für die komplizierte Aktion das RLV-Vergütungsvolumen. Dazu nimmt die KV die für 2009 vereinbarte „vorhersehbare morbiditätsorientierte Gesamtvergütung“ und zieht davon bestimmte Rückstellungen ab, die sie zu bilden hat. Zum Beispiel für steigende Arztzahlen, Honorarkorrekturen für Vorquartale und zum Ausgleich von überproportionalen Honorarverlusten von Ärzten. Außerdem wird noch die für 2009 erwartete Vergütung für antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie rausgerechnet. Dann sollen noch zu erwartende Zahlungen für KV-übergreifende Tätigkeiten von Praxen berücksichtigt werden, was derzeit aber noch eine praktisch zu vernachlässigende Größe…
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