Schwangere gegen Röteln geimpft - Droht Gefahr?
Es drohen keine Konsequenzen, betonten Kathrin Gsell und ihre Kollegen von der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin am Krankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg. Eine versehentliche im Zeitraum vier Wochen vor der Konzeption oder in der Frühschwangerschaft durchgeführte Rötelnimpfung sei weder eine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch noch für eine invasive pränatale Diagnostik.
Schlugen die konnatalen Impfröteln auf’s Herz?
In ihrem Poster berichteten sie von einem wachstumsretardierten Neugeborenen, das wegen Herzrhythmusstörungen in die Kinderklinik verlegt wurde. In seinem Blut ließen sich erhöhte Werte für Röteln-IgM und -IgG feststellen.
Bei der Mutter des kleinen Patienten…
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