Schweigepflicht-Entbindung im Original verlangen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:
Das Versorgungsamt hat dem Arzt mitgeteilt, daß der Patient eine Schweigepflicht-Entbindungserklärung unterschrieben hat, nach der er sich auch damit einverstanden erklärte, daß auch Fremdbefunde, Krankenhausberichte etc. an das Versorgungsamt herausgegeben werden dürfen.
Liegt eine solche Ermächtigung des Patienten vor, kann und soll der Arzt diese Berichte dem Versorgungsamt zur Verfügung stellen, denn der Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht greifen nicht mehr ein, wenn sich der Patient ausdrücklich mit der Weitergabe der Unterlagen einverstanden erklärt.
Der Arzt muß sich nicht unbedingt die…
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