Schwerbehinderung durch Diabetes
Wer als Diabetiker Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis erheben möchte, muss mit Inkrafttreten der neuen Verordnung einen hohen Therapieaufwand sowie Benachteiligungen im Alltag geltend machen. Konkret gelten Diabetiker jetzt als schwerbehindert mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 50, wenn sie täglich mindestens vier Insulinijektionen benötigen, deren Dosis an Ernährung, Bewegung und Blutzucker angepasst werden muss. Außerdem muss ihre Lebensführung gravierend beeinträchtigt sein. Der Therapieaufwand, insbesondere eine ständig notwendige Anpassung der Insulindosis, muss dokumentiert sein.
Ausweis brachte bisher auch Nachteile
Bisher mussten Diabetiker nachweisen, dass ihr…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.