Sedierte Patienten streng bewachen

Autor: di

Auch die richtige Belehrung schützt vor Haftung nicht! Denn nach einer starken Sedierung bei einem ambulanten Eingriff muss der Arzt mit allem rechnen und besonders auf den Patienten aufpassen - auch wenn er ihn vorher über seine Beeinträchtigungen informiert hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied unlängst folgenden Fall: Ein Patient hatte sich nach einer Magenspiegelung heimlich aus dem Krankenhaus entfernt und fuhr mit dem Auto nach Hause - und verunglückte tödlich! Die Familie des Toten verklagte daraufhin den Chefarzt für Innere Medizin eines Kreiskrankenhauses in Hessen wegen Aufsichtspflichtverletzung und bekam Recht.

Der Mann war vor dem Eingriff zwei Mal - von seinem Hausarzt und dem Chefarzt selbst - darüber aufgeklärt worden, dass er nach dem Eingriff auf Grund der damit verbundenen starken Sedierung fahruntauglich sein werde. Dem Internisten erzählte der Patient dann auch, er sei zwar mit dem Wagen hergefahren, werde nach Hause jedoch…

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