Setz´ ich mich damit in die Nesseln?
Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:
Die Bestätigung, dass ein Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, stellt keine vertragsärztliche Leistung dar. Der Arzt ist deshalb grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, ob er für den Patienten eine solche Bestätigung verfasst. Allerdings wird er bei Patienten, die er regelmäßig besucht, sich schon moralisch verpflichtet fühlen, derartige Feststellungen zu bescheinigen. Bevor der Arzt allerdings einem Kassenpatienten gegenüber seine Bereitschaft erklärt, eine entsprechende Bestätigung zu verfassen, sollte er darauf hinweisen, dass er diese Leistung privat liquidieren muss. Die rechtlichen Folgen sind…
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