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Sind sie verkäuflich?

Frage von Dr. A. K. aus L.:
Ist es zulässig, von einem Impfstofflieferanten beispielsweise 20 % Naturalrabatt zu akzeptieren und diesen Impfstoff an Privatpatienten zu "verkaufen"?

Antwort von Markus Henkel,
Rechtsanwalt,
München:

Der "Verkauf" von Impfstoffen an Privatpatienten, die als Naturalrabatt bezogen worden sind, ist definitiv unzulässig. § 10 der GOÄ ist klar als Kostenerstattungsregelung ausgeformt. Demnach können nur tatsächlich entstandene Kosten berechnet werden und auch nur in der tatsächlich entstandenen Höhe. Dies gehört auch zum Berufsbild des Arztes als Freiberufler, der für eine ärztliche Tätigkeit bezahlt wird. Er ist eben kein Gewerbetreibender, der seine Umsätze durch den Kauf und Verkauf von Heil- und Hilfsmitteln bestreitet.

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