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Sind wir machtlos?

Frage von Dr. P. G. aus M.:
Welche Möglichkeiten gibt es außer Widerspruch gegen den Honorarbescheid und Klage, sich gegen den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu wehren?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Ärzte, die nicht mit dem HVM einverstanden sind und Bedenken gegen dessen Rechtmäßigkeit haben, können sich nur mit Widerspruch und anschließender Klage gegen die Honorarbescheide der KV zur Wehr setzen. Im Rahmen dieser Einzelfallverfahren wird inzidenter geprüft, ob der HVM rechtmäßig ist oder gegen höherrangiges Recht verstößt. Daneben sollten die Ärzte versuchen, berufspolitisch eine Änderung des HVM herbeizuführen, indem sie auf die KV-Delegierten Einfluss nehmen. Mittelfristig könnten sie anstreben, sich selbst in die Gremien der KV wählen zu lassen.

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