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So bekommen Sie den erhöhten Steigerungssatz durch

Autor: reh

Private Krankenkassen mögen mehr Leistungen bezahlen als die Gesetzlichen, bei den Kosten schauen sie trotzdem genau hin. Ein Steigerungssatz, der über dem Mittelwert liegt, muss schon gut begründet werden, unmöglich ist er aber nicht. Abrechnungsexperte Dr. Bernhard Kleinken zeigt, worauf es ankommt.

Eigentlich ermöglicht die GOÄ den Ärzten einen gewissen Spielraum bei der Berechnung ihrer erbrachten Leistungen. Dafür wird den Ärzten – mit einigen Ausnahmen, bei denen der Höchststeigerungssatz darunterliegt – eine Spanne vom einfachen bis zum dreieinhalbfachen Gebührensatz eröffnet. Nur: Den Höchstsatz, also das 3,5-Fache des Gebührensatzes, erstatten die Privaten Kassen sehr ungern. Und auch nur 8 % der Behandlungen im ambulanten Bereich überschreiten den Schwellenwert, sagte Abrechnungsexperte Dr. Bernhard Kleinken von der PVS Consult in Köln auf dem diesjährigen MedCongress in Baden-Baden. Im zahnärztlichen Bereich seien dies hingegen 40 %, so das Ergebnis eines PKV-Zahlenberichts.

So…

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