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So halten Sie den Fiskus hin

Autor: Ralf Niewald, Steuerberater, Bottrop

Wer als niedergelassener Arzt eng mit seinem Steuerberater zusammenarbeitet, weiß spätestens am Jahresende, ob seine Steuervorauszahlungen

 

reichen oder der Fiskus einen Nachschlag verlangt. Entscheidend ist aber, ob er die drohende Nachzahlung "offiziell" kennt oder "nur" eine Hochrechnung seines Steuerberaters vorliegen hat. Im ersteren Fall könnte das Finanzamt eine verspätete Abgabe und unpünktliche Zahlung als Steuerverkürzung ansehen, im zweiten Fall sollten entsprechende Rücklagen verzinslich angelegt werden.

Spätestens im Herbst dieses Jahres - wenn er dies nicht schon in Form einer permanenten Steuerrücklagenberechnung für Sie erledigt - sollte Ihr Steuerberater erstmalig ausgerechnet haben, wie viel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 2002 entrichtet werden müssen. Bereits zu diesem Zeitpunkt steht unter Umständen fest, dass die Vorauszahlungen nicht ausreichen werden, so dass sich eine hohe Nachzahlung ergeben wird. Die Vorauszahlungen waren dabei möglicherweise sogar im ersten Quartal herabgesetzt worden, weil der Arzt zu Beginn des Jahres wegen der anhaltenden Honorarprobleme mit der KV von einem sinkenden Einkommen ausgegangen war.

Vernünftigerweise sollten die…

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