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So meistern Sie Abrechnungsklippen

Autor: det

Für die reisemedizinische Beratung kommt die GOÄ-Nr. 3 in Frage. Die darf allerdings nicht neben einer Impfziffer stehen. Hausarzt und Abrechnungsexperte Dr. Gerhard Bawidamann verrät angeregt durch Fragen von MT-Lesern, wie er das Problem löst. Und er zeigt, warum die Beratung nach Nr. 1 auch bei (nicht nur reisemedizinischen) Parallel-Impfungen möglich ist, was von Privatkassen oft bestritten wird, wie Kollegen klagen.

Der Ziffernausschluss der GOÄ-Nr. 3 zu nahezu allen Leistungen (bis auf die in der Legende genannten) bezieht sich nur auf die jeweilige Sitzung. Zeitversetzt (auch am gleichen Tag) sind weitere Leistungen möglich. Je nach organisatorischer Abwicklung von Reiseberatung und Impfung stellt sich das Problem also gar nicht.

Rezept statt Lagerhaltung

Dr. Bawidamann zum Beispiel hat Impfstoffe für Auslandsreisen wie z.B. die gegen Hepatitis, Typhus, Cholera oder Tollwut normalerweise nicht in der Praxis vorrätig, sondern rezeptiert sie und lässt sie vom Reiselustigen in der Apotheke besorgen. Das mag manchen nicht „kundenfreundlich“ erscheinen, doch dem bayerischen Allgemeinarzt ist das Risiko…

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