So profitieren Hausärzte doch noch von der EBM-Reform 2020

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Hautkrebsscreening und Check-up sollten Sie ab jetzt getrennt machen – sagt die Betriebswirtschaft. Hautkrebsscreening und Check-up sollten Sie ab jetzt getrennt machen – sagt die Betriebswirtschaft. © iStock/Elena Semenova

Die Inanspruchnahme an Samstagen wurde verlängert, in der Geriatrie lässt sich eine Fallwerterhöhung nutzen und das Hautkrebsscreening wurde um die Dermatoskopie erweitert. Mit etwas Einsatz lässt sich das hausärztliche Nullsummenspiel der EBM-Reform aufbessern.

Ab April dieses Jahres ändert sich die Bewertung vieler EBM-Leistungen. Im haus-ärztlichen Bereich kommt es zu Abwertungen bei den Grund- und Versichertenpauschalen sowie medizintechnischen Leistungen bei gleichzeitiger Anhebung des Honorars bei zuwendungsintensiven Leistungen der „Sprechenden Medizin“ – mehr oder weniger ein Nullsummenspiel. Ganz unabhängig davon wurden aber auch Regelungen getroffen, die im hausärztlichen Bereich zu Honorarverbesserungen führen können – wenn man deren strategische Ausrichtung erkennt und umsetzt.

So wird ab dem 1. April 2020 eine Lücke geschlossen, die bisher in der Versorgung außerhalb der Sprechzeiten und des Notdienstes bestand: Die Leistung nach…

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