So profitieren Hausärzte doch noch von der EBM-Reform 2020
Hautkrebsscreening und Check-up sollten Sie ab jetzt getrennt machen – sagt die Betriebswirtschaft.
© iStock/Elena Semenova
Ab April dieses Jahres ändert sich die Bewertung vieler EBM-Leistungen. Im haus-ärztlichen Bereich kommt es zu Abwertungen bei den Grund- und Versichertenpauschalen sowie medizintechnischen Leistungen bei gleichzeitiger Anhebung des Honorars bei zuwendungsintensiven Leistungen der „Sprechenden Medizin“ – mehr oder weniger ein Nullsummenspiel. Ganz unabhängig davon wurden aber auch Regelungen getroffen, die im hausärztlichen Bereich zu Honorarverbesserungen führen können – wenn man deren strategische Ausrichtung erkennt und umsetzt.
So wird ab dem 1. April 2020 eine Lücke geschlossen, die bisher in der Versorgung außerhalb der Sprechzeiten und des Notdienstes bestand: Die Leistung nach…
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