So rechnet der Hausarzt immer vollständig ab
Die qualifikationsgebundenen Leistungen der Hausärzte, die aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden und im Prinzip auch den RLV unterliegen, für die es aber RLV-Zuschläge gibt, können von den meisten Praxen gar nicht so häufig erbracht werden, dass das zur Verfügung stehende Abrechungsvolumen ausgeschöpft wird. Dies bedeutet aber auch, dass entsprechend qualifizierte Hausärzte hier eine lupenreine Einzelleistungsvergütung vorfinden. Denn wenn sie den Rahmen des RLV-Zuschlags gar nicht ausschöpfen können, dann wird jede Leistung nach Euro-EBM voll bezahlt. Also gelte es, keinesfalls eine dieser Leistungen zwar zu erbringen, aber nicht abzurechnen, sagte…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.