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So retten Sie Ihren Rabatt

Autor: rco

Autofahrer, die 2002 in einen Unfall verwickelt waren und die Versicherung noch in Anspruch nehmen möchten, müssen zum Jahreswechsel bestimmte Fristen beachten. Dies gilt auch für Autofahrer, die Kosten zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabatts an die Versicherung zurückzahlen wollen.

Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner Versicherung innerhalb einer Woche anzeigen. Ausgenommen sind Kleinschäden. Je nach Versicherung gelten 250 Euro oder 500 Euro als Kleinschadengrenze. Wer im Laufe des Jahres die Reparaturkosten für Kleinschäden auslegte, kann einen Anspruch auf Kostenerstattung noch bis 31. Dezember geltend machen. Dezemberschäden müssen bis 31. Januar gemeldet werden.

Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend. Mehrere kleine Unfälle ergeben also einen höheren Rabattverlust als ein großer Schaden. Autofahrer, die zwei oder mehr Schäden verursachten, sollten sich von ihrem…

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