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So vermeiden Sie Umsatzsteuer bei Raucherentwöhnung

Autor: Anke Thomas

Raucherentwöhnungskurse sind nicht unbedingt Heilbehandlungen. Befreiung von der Umsatzsteuer gibt es nur, wenn die Kurse individuell ärztlich verordnet wurden.

Im zu entscheidenden Fall, mit dem sich das Finanzgericht Köln beschäftigte, ging es um eine Psychologin und einen Psychotherapeuten, die u.a. Seminare zur Raucherentwöhnung anbieten. Sie gingen davon aus, dass die Kurse umsatzsteuerfreie Leistungen sind. Das Finanzamt jedoch sah das anders. Das Finanzgericht Köln gab den Finanzbeamten recht.

Umsatzsteuerbefreiung nur mit medizinischer Indikation

Eine Umsatzsteuerbefreiung gilt nur für ärztlich verordnete Leistungen, die aufgrund einer medizinischen Indikation erbracht werden. Die Raucherentwöhnungsseminare im vorliegenden Fall waren aber entweder ganz ohne ärztliche Verordnung oder aufgrund von Sammelüberweisungen durch Betriebsärzte…

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