So viel kosten jetzt Brücken und Kronen
Das neue „befundorientierte Festzuschusssystem“ in der GKV lässt den Patienten mehr Wahlmöglichkeiten als bisher. Allerdings: Wer über das Notwendige hinaus Mehrleistungen möchte, muss auch mehr aus eigener Tasche zuzahlen als bis Ende 2004. Die neue Freiheit macht die Sache also etwas komplizierter. Denn die Kasse übernimmt nicht mehr generell 50 % der Zahnersatzkosten, sondern nur die Hälfte der „Regelversorgung“.
Ausgangspunkt ist der Befund
Ausgangspunkt für die Kassenleistung ist immer der Befund – beispielsweise: „Zahn 15 fehlt“. Für jeden Befund ist eine „Regelversorgung“ als medizinisch notwenig definiert worden. In unserem Beispiel ist das „eine Brücke von Zahn 14 zu Zahn 16“ ohne…
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