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So wehren Sie sich

Autor: det

Dass die BGs an den Arztrechnungen rumkürzen, kommt immer wieder vor. Nun kommen durch die recht neue BG-GOÄ noch Auslegungsprobleme dazu, die so manche BG dazu benutzt, um von vornherein Abstriche beim Honorar durchzusetzen. Wir zeigen, wie Sie sich in solchen Fällen wehren können, ohne selbst endloses Brief-Pingpong mit der BG zu spielen.

Als Beispiel soll der Fall von MT-Leser Dr. Lothar Linnemann aus Wanna dienen: Er schrieb der Redaktion: "Ich wurde von einer BG-Patientin außerhalb der Sprechstunde kontaktiert und habe hierzu die Ziffern 2, 2004, 200, 491, 125 berechnet. Es folgte eine weitere Konsultation mit den Ziffern 1, 200. Nun wurde mir von der BG der Verband nach Ziffer 200 gestrichen mit der Begründung, dass die Ziffer 1 nur einmal mit einer Sonderleistung berechnet werden dürfe und dies sinngemäß auch für die weiteren Ziffern 2 bis 5 gelte."

Phantasie beim Rechnungskürzen

Wir haben unseren Abrechnungsexperten Allgemeinarzt Dr. Gerhard Bawidamann aus Nittendorf zur Kürzung der BG befragt. Er stellt fest: Die…

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