Anzeige

So werden die Beiträge angelegt

Autor: Michael Vetter

Seit kurzem ist es Praxismitarbeitern möglich,

 

einen Teil ihres Gehaltes für die Altersvorsorge anzusparen. Deutsche Ärzteversicherung und Deutsche Apotheker- und Ärztebank bieten dazu in der Pensionskasse Gesundheitsberufe zunächst eine fondsgebundene Rentenversicherung an. Hier werden die Beiträge in Dachfonds investiert. Ab 2003 kommt alternativ eine konventionelle Rentenversicherung dazu.

Die derzeit mögliche fondsgebundene Rentenversicherung investiert das Geld der Anleger in sog. "Dachfonds", die es ihrerseits in Investmentfonds anlegen (siehe unten). Dabei garantieren die Anbieter, dass dem Anleger zum vereinbarten Rentenbeginn zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Einzelheiten zu dieser Garantie finden Interessierte in den Tarif- und Leistungsbeschreibungen der beteiligten Produktpartner Ärzteversicherung und Apotheker- und Ärztebank. Darüber hinaus sehen die Vertragsbedingungen vor, dass fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn der bis dahin im jeweiligen Dachfonds angesparte Kapitalbetrag nach und nach in einen anderen Dachfonds, der vor allem in…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.